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BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Der Arbeitgeber hat vielseitige Möglichkeiten zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach §3 Nr. 34 EStG, das Bezug nimmt auf die §20 und 20a SGB V. Dieser umfasst u.a. Bewegungsprogramme, Präventionsprogramme, Ernährungsberatung oder auch Stressbewältigung und Entspannung als Handlungsfelder. Nach diesen Vorschriften sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes bis zu einem jährlichen Freibetrag von 600 EUR (seit 1.1.2020) pro Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei.

Wir sehen gesundheitsfördernde Maßnahmen als Investition für Individuen und Organisationen an. In Kooperation mit dem Fitnessstudio Bushido unterstützen wir Sie als Partner zur Gesundheitsförderung Ihrer Beschäftigten.

ZERTIFIZIERTE KURSE GEMÄß § 20 SGB V

Eine Frau zeigt eine Rückenübung.

Wirbelsäulengymnastik

Wirbelsäulengymnastik ist eine intensive und schonende Gymnastik für Menschen, die Rückenprobleme haben oder präventiv trainieren möchten.

Neben der Bauch- und Rückenmuskulatur werden Bein- und Gesäßmuskulatur sowie die Außenrotatoren der Schultern trainiert.

Für einen gesunden Rücken!

Eine Qi Gong-Haltung eines Mannes.

Qi Gong

Die „Meditation in Bewegung und Ruhe“ umfasst die Pflege der Lebensenergie 

von innen.

Qi Gong als Übungsform hilft der Krankheitsprävention und der Aktivierung von Selbstheilungskräften.

Es bietet einen Weg zu mehr innerer Gelassenheit, innerem Frieden 
und Freude am Sein.



Frauen betreiben Sport mit Gymnastikball.

Pilates

Pilates ist ein ganzheitliches Training für Körper, Geist und Seele, welches die Muskelkraft, Beweglichkeit und Koordination fördert. Regelmäßige Atmung, präzise Übungsausführung sowie Zentrierung auf die Körpermitte als Ausgangspunkt jeder Bewegung zeichnet Pilates aus.



Pilates trainiert den ganzen Körper als harmonische Einheit und ist ein ideales Training, um die tiefer liegenden Bauch- und Rückenmuskeln zu stärken, die Haltung zu verbessern und das Bindegewebe 
zu festigen.